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Alt 21.12.2005, 13:32   #3
eAnic
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Hallo,

danke für den Rat.
Ich habe mir die Sache natürlich sehr gut überlegt und wäre wohl nie damit einverstanden gewesen, wenn ich die Person nicht so genau kennen würde.
Aber wie du bereits richtig erwähnt hast: Man weiß ja nie was kommt. Sei's denn eine Scheidung oder sonstige private Gründe. Deshalb auch der Einwand dies nur gegen einen Wechsel zu machen, da dieser im Ernstfall einklag- sowie vollstreckbar ist.
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