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Alt 21.12.2005, 12:12   #2
pearl
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Beiträge: 196


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ich würde die jugendlichen dafür doppelt bestrafen.
denn jeder der auf so etwas reinfällt gehört bestraft.

die frage ist aber jetzt,wie beweist man das man gelinkt worden ist?
man hat ja die AGB akzeptiert.
und kinder haben offiziell gar kein handy,da die rechnung auf den erziehungsberechtigten läuft.

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