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Alt 21.12.2005, 12:04   #1
kikakater
Inventar
 
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Standard Klingeltonabos für Jugendliche sittenwidrig

Klingelton-Geprellte bekommen Geld zurück

Da Jugendliche nachweislich nicht über genug Lebenserfahrung verfügen, um mit nicht genauer Kennzeichnung von Klingeltonabos rechtlich umzugehen (Unzumutbarkeit), bekommen Nutzer von Klingeltonrückrufen ihr Geld zurück.

Von der Dauerbelästigung mit TV Werbung für Klingeltöne untertags einmal ganz abgesehen.
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