Zitat:
Original geschrieben von kikakater
wenn ein gewisser professioneller Rahmen vermisst wird
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Kein Gewerbe.
Gewerbe: Serienanbot eines Artikels und Anbot von Unikaten mit mehr als x tausend Euro Gewinn in Summe.
Bei der Wirtschaftskammer oder beim Finanzamt erkundigen.
Unselbständig und zusätzlich gewerbliche Tätigkeit bedeutet Sofortversteuerung nach Überschreiten von mutmasslich 720 Euro (Bagatellgrenze) Gewinn (nicht Umsatz) in einem Jahr. Das Verkaufen von benutzten Gegenständen aus eigenem Besitz lässt sich auch an diesen Grundsätzen festmachen.
Ebay ist für Auflösungen meist gut, außer es handelt sich um Ausgedinge, das ethische oder logistische Fragen (Preisgerechtigkeit, Verantwortungsaufteilung, Übergabemodalitäten) aufwirft. Im Text die Umstände kurz nahebringen, dann ist es verdeutlicht und somit kein Grund für nochmalige Erklärungen gegeben.