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Alt 19.12.2005, 15:41   #9
cenus
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von Marc
Das Ganze steht und fällt mit der Frage, ob du hier privat oder gewerblich handelst. Das tust du, wenn du planmäßig auf gewisse Dauer, zum Zweck der Gewinnerzielung handelst. Wenn du vielleicht über drei Monate hinweg zwei Dutzend Dinge aus dem Hausrat verkaufst, könntest du ein solcher Grenzfall werden.

Ansonsten kannst du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Bitte nichts von „EU-Recht“ und anderen Märchen schreiben, sondern schlicht „unter Ausschluss der Gewährleistung“. Die Dinge solltest du in deinem eigenen Interesse wahrheitsgemäß beschreiben. Die besonderen Fernabsatzregeln gelten nicht, wenn du privat agierst.
Danke für den Hinweis mit der Formulierung.

Wenn ich jetzt einen zu verkaufenden Gegentstand über mehrere Wochen oder Monate auf meiner Homepage anbiete, weil keiner ihn haben will oder weil keine die Website findet, dann wird davon ausgegangen, dass man gewerblich handelt? Ich bin diesbezüglich ein wenig irritiert.
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lg, cenus

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Schaetze das wars, oder habe ich was uebersehen?
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