Zitat:
Original geschrieben von cenus
Hallo,
ich möchte von mir einige Sachen, die ich ausgemustert habe, privat verkaufen und habe mir gedacht, dass ich diese Sachen auf meiner Website anbieten könnte. Nun wollte ich wissen, ob ich dabei rechtlich etwas zu beachten habe oder darf ich dies ohne rechtliche Einschränkungen tun? Da es sich um reine Privatverkäufe von Gebrauchtwaren handelt, kann und möchte ich auch eine keine Gewährleistung geben, d.h. ich würde einen entsprechenden Hinweistext auf meiner Website anführen. Reicht dies aus? Oder was muß ich sonst noch beachten? Gilt das Fernabsatzgesetz auch in diesem Fall?
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Ja. Allerdings nur für sechs Monate.
Ausschluß jeglicher Gewähr ist nur dann zulässig, wenn ein gewisser professioneller Rahmen vermisst wird UND wenn die Sachen ordnungsgemäß funktionieren. D.h. die sechs Monate stehst Du im Ernstfall u.U. - bei mangelnden Beweisen der Unschuld - gerade. Verschweige nichts und führe nicht in die Irre und Du bist aus dem Schneider.