Zitat:
Original geschrieben von alfora
Rein technisch gesehen bist Du noch nicht eingereist! Trotzdem dürfen Dich die Zollbeamten des Einreiselandes überprüfen WEIL es entsprechende Zollabkommen und Visum-Regelungen gibt.
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Klar gibt es diese ganzen Abkommen. Doch ist man dann Wirklich noch nicht eingereist? Denn ein Niemandsland gibt es nicht. Das Gebiet zwischen den Zollstationen ist in wirklichkeit zweigeteilt zwischen den beiden Ländern.
Wenn ich eine gedachte Linie in diesem sog. Niemandsland überfahre bewege ich mich von Land A nach Land B. Einige Meter dahinter kontrolliert mich dann Land B. M. E. nach hat das eher techn. Gründe, sonst müssten die Zollhäuschen ja exakt Mauer an Mauer gebaut werden.
Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, die Zollbeamten des Einreiselandes dürfen mich kontrollieren, weil ich mich auf ihrem Territorium befinde. Warum darf der Zoll Einreisende Personen am Flughafen kontrollieren? Weil der Flughafen Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes ist, in dem er sich befindet.
Ich denke nicht, dass ein Visum- oder Zollabkommen die bauliche Situation an einem Grenzübergang zum Gegenstand hat. Es muss vielmehr ein Abkommen darüber geschlossen werden, wie man z. B. eine Autobahn von X in A nach Y in B baut. Dann einigt man sich über die Streckenführung (damit sich die Fahrbahnen nicht verfehlen) und dabei auch darüber, wie man den Grenzübergang im Sinne einer zügigen Abwicklung von Kontrollen und der Gewährleistung des Verkehrsflusses baulich gestaltet.