Zitat:
Original geschrieben von SimDreams
Hmmm, widersprechen sich die Aussagen nicht? Wären die Schiffe anderer Nationen auch innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets (z.B. im Hafen liegend) ausländisches Territorium, dürfte der Zoll dort keine Autorität haben. Hat er aber Autorität, kann es sich nicht um ausländisches Hoheitsgebiet handeln.
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Nein, nicht ganz. Deswegen gibt es ja die ganzen multilateralen Verträge wo diese Sachen geregelt sind.
Überleg Dir das mal wie es früher bei den innereuropäischen Grenzen war, also vor EU und Schengen-Abkommen.
Bei der Grenzstation des Ausreiselandes wirst Du überprüft, ob Du überhaupt ausreisen darfst (Pass vorhanden, nicht gesucht, usw.). Dann kommt das Niemandsland und dann die Grenzstation des Einreiselandes. Dort wirst Du überprüft, ob Du einreisen darfst, nicht schmuggelst, ein Visum besitzt usw.
Rein technisch gesehen bist Du noch nicht eingereist! Trotzdem dürfen Dich die Zollbeamten des Einreiselandes überprüfen WEIL es entsprechende Zollabkommen und Visum-Regelungen gibt.
Wohlgemerkt, hier sprechen wir von Zollabkommen. Bei Mord und Totschlag schaut die Sache wieder anders aus.