Dass hier soviele
so unumstößliches Vertrauen
in die Unfehlbarkeit
richterlicher Urteile
im Gefolge polizeilicher Ermittlungen zeigen,
ist für mich äußerst erstaunlich.
Da mich kein derartiges Vertrauen erfüllt,
diskutiere ich im Prinzip gar nicht über die Todesstrafe selber,
sondern über die Zweifelhaftigkeit von Urteilen.
Weil,
nur wenn eine Schuld zweifelsfrei erwiesen ist,
sind Sanktionen diskutierbar,
erst recht eine so endgültige
bei Irrtumserkenntnis nicht korrigierbare.
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