Naja, schön langsam sollten wir wohl eher im Seerecht nachsehen oder in sonstigen internationalen Vereinbarungen.
Zum Beispiel im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Dort legt der Artikel 91 die Staatszugehörigkeit der Schiffe fest:
Zitat:
Artikel 91
Staatszugehörigkeit der Schiffe
(1) Jeder Staat legt die Bedingungen fest, zu denen er Schiffen
seine Staatszugehörigkeit gewährt, sie in seinem Hoheitsgebiet in das
Schiffsregister einträgt und ihnen das Recht einräumt, seine Flagge
zu führen. Schiffe besitzen die Staatszugehörigkeit des Staates,
dessen Flagge zu führen sie berechtigt sind. Zwischen dem Staat und
dem Schiff muß eine echte Verbindung bestehen.
(2) Jeder Staat stellt den Schiffen, denen er das Recht einräumt,
seine Flagge zu führen, entsprechende Dokumente aus.
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Ich kann daher nur bei meiner ursprünglichen Behauptung bleiben. Ich bin aber kein Rechtsanwalt und kann daher den Unterschied zwischen "Staatszugehörigkeit" und "Hoheitsgebiet" eines Schiffes nicht wirklich beurteilen.