Zitat:
Original geschrieben von zed
zeig mir den grossen unterschied für einen verurteilten mörder ob er hingerichtet wird oder von mir aus 50 jahre im häfn sitzt bis er eines natürlichen todes stirbt.
|
Nochmal: überleg' Dir, wie Du denken würdest, wenn Du unschuldig vor'm Richter stehst und der das Urteil verkündet: Tod durch die Spritze!
Wie gesagt:
Du bist der Angeklagte, Du
bist tastächlich unschuldig, nur hat man
Dir vor Gericht nicht geglaubt. Bist Du wirklich bereit, dieses Restrisiko einzugehen....?
Und: es soll schon vorgekommen sein, dass nach der Vollstreckung des Todesurteils sich dessen Unschuld herausgestellt hat. Als Getöteter hast Du wenig davon, dass Du posthum für unschuldig erklärt wirst; als im Gefängnis einsitzender bekommst Du wenigstens Deine Freiheit wieder und - vermutlich - auch einen Patzen Geld als Wiedergutmachung.