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Alt 13.12.2005, 12:53   #1
bvl
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Standard Rechtsfrage: (air)port of entry / international airport

Hallo,
ich war vor 2 Wochen virtuell in den kleinen Antillen. Da gibt es etliche 747-fähige Flugplätze, die jedoch NICHT als internationale Flughäfen ausgewiesen sind. Und ich habe da bisher auch (im Flusi) nur Air France gesehen (die Inseln sind ja auch noch französich).

Da ich früher häufiger gesegelt bin weiss ich, dass bestimmte Häfen als "port of entry" bezeichnet werden. Will ich von Italien nach Griechenland, so muss ich dort erst einen "port of entry" anlaufen, bevor ich woanders hin darf.

Gibt es das auch bei der Fliegerei? So eine Art "airport of entry"? Und sind das genau die, die sich "international airport" nennen?
Wenn ich auf die französichen Antillen will, und der Flugplatz ist nicht "international", muss ich dann erst in z.B. Paris zwischenlanden, und von dort aus weiter?

Ich beziehe mich mal nur auf den Standardfall, d.h. nicht auf Kriegszeiten, Nothilfe o.ä.

Bodo
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