Zitat:
Original geschrieben von Marc
Hallo, hier gibt es aber Mechanismen, die schwierig zu vermitteln sind: Der Staat muss bei Verdacht einer Straftat ermitteln. Übrigens führt die Ermittlungen der Staatsanwalt, die Polizisten sind Hilfsbeamte. Es steht nicht ohne weiteres der Staatsanwaltschaft und erst recht nicht den Polizisten zur Disposition, den kleinen Grafitti-Schmierer laufen zu lassen und nur den Kipo-Bandenchef auf’s Korn zu nehmen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet hier, dass gegen alles ermittelt werden muss. Es gibt nur bei kleineren Delikten Ausnahmen: Da wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Ich weiß, dass das nach außen häufig pedantisch und unsinnig erscheint. Es stecken aber recht grundlegende Werte dahinter.
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Diese Sätze sind für die reale Praxis der österreichischen Exekutive aber blanke Theorie.
Es gibt im Gegensatz dazu eine ständig geübte Routine auf allen Ebenen,
was man (gegenwärtig) besser ignoriert, um nicht in der Arbeit zu ersticken.
Würde ein Streifenpozelist alles ausnahmslos zur Anzeige bringen,
was ihm auf dem Weg an Illegalität begegnet,
hätte er nach 2 Stunden Streife eine in der Realität unbewältigbare Menge Arbeit.
Und, wie gesagt, das gilt nicht nur für Streifenpozelisten...