imho ist es aber schon ein riesen unterschied ob jetzt beim handy sekundengenau abgerechnet wird oder ob du jemanden einen leeren karton zum preis eines gefüllten verkauft. es wird höchstwahrscheinlich keine entscheidung geben und ich bin jetzt zu faul zum nachschauen - wurdest du auf deine taktung nicht genau hingewiesen sollten die chancen nicht schlecht stehen, dass du von diesem vertrag zurücktreten kannst. deswegen unterschreibst du ja auch in der regel einen vertrag wo drauf steht, dass du explizit darauf hingewiesen wurdest. zudem gestaltet es sich bei dauerschuldverhältnissen sowieso anders als bei einem einfachen (also in dem fall dem kauf).
dem käufer stehen hier sowieso alle zivilrechtlichen möglichkeiten offen: vom der nichtigkeit des vertrages wegen dissens, wegen irrtum, über gewährleistung bis zur verkürzung über die hälfte.
werbung wird im neuen gewährleistungsrecht übrigens explizit angeführt als grundlage für etwaige mängel. wennd mit deinem waschmittel also nicht zufrieden bist kannst du mit wahrscheinlich guten chancen versuchen vom verkauf zurückzutreten, nur tut das halt wahrscheinlich kein normaler mensch
"dem käufer" des leeren kartons sei also geraten keinen cent zu überweisen.