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Alt 07.12.2005, 10:13   #10
Quintus14
Inventar
 
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FYI: ich hab' jetzt mal mit der Konsumentenabteilung / Europarecht telefoniert:
  • Wenn ich als Österreicher in Deutschland etwas kaufe, so gilt der Vertrag als in Deutschland zustande gekommen.
  • Das bedeutet, dass die deutschen Kauf- und Garantiebedingungen zur Anwendung kommen.
  • Man müsste mal in die deutschen Acer-Garantiebedingungen Einsicht nehmen.
Das hab' ich nun getan - sie stehen hier: PDF.

Da steht drinnen "...im folgenden steht ACER für die jeweilige Niederlassung des Landes, in dem der Endkunde das Produkt zum ersten mal erworben hat..." bzw. "...die Garantieleistung kann nur in jenem Staat der EU ... geltend gemacht werden, in dem das System zuerst an den Endanwender verkauft wurde...".

Da steht nichts drinnen von "... nix für Leute mit ausländischem Wohnsitz...".

Für mich heißt das: wenn ich als Österreicher in Deutschland ein Acer-Produkt kaufe, gelten für mich die 24 Monate Garantie - ich muss das Gerät allerdings im Fall des Falles an die deutsche Acer-Niederlassung schicken (ohne Gewähr, falls ich etwas übersehen hab').

MfG
Quintus


P.S.: Jetzt wird's aber doch das Sony...
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