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Alt 06.12.2005, 19:41   #9
Jack Ryan
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Zitat:
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören.
IMHO muß man das ganze etwas differenzierter betrachten:

Offenbar wurde hier zu einer Straftat aufgerufen, daher finde ich es schon OK, wenn man den Forumsbetreiber in die Pflicht nimmt, dies nach Möglichkeit zu unterbinden. Das hat IMHO nichts mit Zensur oder so zu tun.

Die andere Seite ist: Wieviel Kontrolle ist möglich und zumutbar?
Hier hat das Gericht für meinen Begriff übers Ziel hinausgeschossen.

Zitat:
Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".
Tja, und da haben wir das nächste Problem:
Wenn ich mich richtig erinnere, ist dieser Anwalt schon mal aufgefallen - wegen zumindest fragwürdiger Abmahnpraktiken...
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