Zitat:
Original geschrieben von ChrisM
1. Wie ist die aktuelle Rechtslage in Ö– (gab es nicht im September eine Entscheidung des OGH bez. ISP Auskunftspflicht)?
2. Wie wird die aktuelle Rechtslage derzeit durchgesetzt (Kann mich erinnern dass die RIIA 150 Ösis mittels Vergleich in die Knie gezwungen hat, auch ein Bekannter war darunter)
3. Wie riskant ist Filesharing in Ö ?
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Kennst du meine(n) Artikel aus dem WCM dazu? Wir sind ja eigentlich mehrfach auf das Thema eingegangen.
Der Upload von Musik ist eine Urheberrechtsverletzung. In Österreich (und Deutschland) gab es da für einige Nutzer in der Tat rechtliche Probleme. Das Sonderproblem in Österreich ist, dass die Nutzern nur dann identifiziert werden können, wenn Informationen über die Vergabe der dynamischen IPs nicht als grundrechtlich geschützte Verkehrsdaten betrachtet werden International werden sie das meist – aktuell gibt’s aber auch in Deutschland mal wieder ein anderes Urteil, obwohl gerade das BVerfG darüber verhandelt. Dem Verfahren hatte ich beigewohnt – ist im aktuellen Heft erklärt. In Österreich hat in der Frage das OLG Wien unterschiedlich entschieden. In der Praxis ist der Upload von Musik also illegal, das Verfolgungsrisiko ist praktisch aber in Österreich (und Deutschland)sehr gering.
Der Download von Musik ist nicht abschließend geklärt, in der derzeitigen Rechtslage aber wohl eher legal – so ähnlich, wie du ja auch aus dem Radio aufnehmen darfst. Zwar trommelt die Musikindustrie hier vehement, auch der Download sei legal, wenn nicht die MI das inzwischen sogar als völlig unstreitig verkaufen will – in der Praxis gibt es aber keinen Fall, in dem ein User für Downloads belangt wurde. Die MI weiß schon, warum sie da zwar trommelt, dann aber die Finger davon lässt…
Bei urheberrechtlich geschützter Software ist die Sache ausgesprochen eindeutig: Es gibt keine Privatkopie, und Up- und Download sind unstreitig illegal. Trotzdem gab es bisher praktisch keine Verfolgungen. Einzig in Deutschland machte ein Hersteller von sich reden, als er massenhaft Uploader von einem von ihm produzierten Spiel anzeigte. Auch hier bekamen aber wieder nur die Uploader das Problem. Dafür gab’s dann aber in der Tat etwa Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen.
Zitat:
Original geschrieben von ChrisM
5. Welches Filesharingprogramm wenn überhaupt ist noch zu empfehlen (Habe lange edonkey benutzt um meine Tagebuchseiten zu sharen)
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Insgesamt bist du damit also mit einem No-Upload-Mod für Musik schon in der Theorie auf der rechtlich sicheren Seite. Bei Software bleibt die Urheberrechtsverletzung, auch wenn in der Praxis noch keine Verfolgungen stattfanden. Da sich dies aber jederzeit ändern könnte, rate ich dir vom Download geschützter Software natürlich ab.
Zitat:
Original geschrieben von abcxyz
und in Oesterreich ist es derzeit noch erlaubt DVDs aus Videotheken auszuleihen und fuer Freunde und Familie zu rippen...dies wird sich laut einem Anwalt in Wien auch nicht - auf Grund unserer Mentalitaet - so schnell aendern.
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Schon seit dem 22.6.2001 verlangt die EU-Richtlinie 2001/29/EG vom nationalen Gesetzgeber, technische Schutzmaßnahmen rechtlich zu sichern. § 90c UrhG verbietet in Österreich als Folge dessen, technische Schutzmaßnahmen auszuhebeln. Das gilt nach ganz herrschender Meinung damit auch für CSS-geschützte DVDs. Interessant wäre die Frage, ob CSS wirklich ein Kopier- oder nur ein Vermarktungsschutz ist. Die Ansicht der Gerichte ist hier aber eindeutig.
Eine andere Frage ist, inwieweit solche verbotenen Maßnahmen verfolgt oder sanktioniert werden.
Insbesondere spielt hier auch die „Österreichische Mentalität“ nur sehr eingeschränkt eine Rolle. Wie oben gezeigt, verdonnert die EU die Mitgliedsstaaten dazu, entsprechende Regelungen umzusetzen. Der nationale Gesetzgeber ist hier also gar nicht mehr grundlegend gefragt.
Zitat:
Original geschrieben von christian1701
Der download einer Software kann eigentlich nicht strafbar sein, nur die Installation sowie die Verwendung ohne dafür eine Lizenz zu haben.
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Nee. Das „Vervielfältigungsrecht“ heißt ja nun einmal „Vervielfältigungsrecht“ und nicht erst „Nutzungsrecht“. Ich möchte außerdem noch schnell darauf hinweisen, dass ein zivilrechtliches Verbot nicht unbedingt gleichbedeutend mit einem strafrechtlichen Sanktionsandrohung ist. „Verboten“ also nicht automatisch = „strafbar“