Zitat:
Original geschrieben von powerman
hi,
du hast deinen W-LanRouter OFFEN(kein Passwort oder Verschlüsselung) -> irgendjemand hängt bei dir an der Leitung. Gucke nach und ANZEIGE erstatten = im Jedenfall STRAFBAR!!!
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hi....
das würde mich jetzt wirklich interessieren; lieg bei einer "Mitverwendung" eines offenen WLAN-Zuganges wirklich ein Betrug oder dgl. in strafrechtlicher Hinsicht vor???
bei "durchbrechen", "überwinden", "eindringen" (oder wie auch immer) in ein gesichtertes "WLAN-Netzwerk könnte ich mir das durchaus vorstellen, aber ist das bei einem "offen" WLAN genauso? zumal die WLAN-Netzwerke (bei vorhandener WLAN-Karte) mehr oder weniger ständig duchgescannt werden und sich diese selbständig anmeldet bzw. anmelden möchte....
wie seht ihr das???
lg
