Da könntest Du imho mehr Erfolg haben,
wenn Du den Staat verklagst,
weil der Erfinder, Patentnutznießer und Beauftragte des Gesundheitsministeriums
für die Effektivitätskontrolle der Zeckenschutzimpfung
ein und die selbe Person sind (waren?).
In Deutschland wurde diese ach so wichtige Schutzimpfung z.B. nur für den Akutfall öffentlich gesponsert,
für den sie laut österreichischen Informationen wiederum gar nicht geeignet ist.
Hab das in mehreren Varianten mehrerer Quellen vor ca 10 Jahren schon gelesen,
erinnere mich gerade an Profil, also in meiner Vor-Web-Zeit,
daher sind mir dazu momentan keine belegenden Links bekannt.
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