Hallo Andreas,
dafür brauchst Du keine Rechtschutz Versicherung.
Als erstes setzt Du dem Verkäufer eine Frist (Datum), andernfalls trittst Du vom Kaufvertrag zurück. Das ganze schriftlich und per Einschreiben/Rückschein.
Wenn die Frist verstrichen ist gehst Du zu dem für Dich zuständigen Amtsgericht und beantragst einen Mahnbescheid.
Wenn gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch erhoben wird, kannst Du einen Gerichtsvollzieher beauftragen die Summe bei Deinem Gegner einzutreiben.
Wird gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben, mußt Du Klage einreichen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt, wenn Du in der Lage bist das alleine zu formulieren. Beachte, daß dann das Amtsgericht am Wohnort des Beklagten zuständig ist.
Bei meinem Fall war es so, daß die Verhandlung schriftlich war. So brauchte ich dort nicht persönlich erscheinen.
Nach Erhalt des Urteils kannst Du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Für die Erstattung der Gerichtskosten mußt Du einen gesonderten Antrag stellen.
Bei mir ging es um eine ähnliche Summe. Der Mahnbescheid kostet 18 EUR.
Die Gerichtskosten betrugen 57 EUR.
Ist zwar langwierig, aber ich finde, man darf so etwas nicht durchgehen lassen.
Sonst macht bald jeder solche Geschäfte.
Viel Glück
Gruß Michael
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