Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.12.2005, 08:48   #3
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508


Standard

Es wird dir nicht gelingen zu beweisen, dass die Mitschülerin schuld ist an der Erkrankung deiner Tochter! Daher sinnlos.

Wenn du schon etwas "anzünden" willst, dann eher übers Schulgesetz: Prüfungen haben prinzipiell im "Klassenverband" stattzufinden. Wobei ich aber aus deinen Angaben nicht schlau werde: war es eine schriftliche oder mündliche Leistungsfeststellung? Was soll eine "Nachprüfung" sein? Eine Wiederholungsprüfung mit Jahresstoff zu Beginn des neuen Schuljahres? Um welcehen Schultyp handelt es sich?

Aber eine Berufung gegen eine Note ist nur am Jahresende gegen ein "Nichtaufsteigen" möglich! Nicht gegen eine negative Note während des Schuljahres.
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten