Zitat:
Original geschrieben von tranquilizer85
[url]weiß jemand wie man das interpretieren soll?
"Für BerufseinsteigerInnen ohne Berufspraxis können in der Einstiegsstufe die Mindestgrundgehälter für maximal 12 Monate um bis zu 12,5 % herab gesetzt werden"
lg, Thomas
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was ist daran nicht zu verstehen?
ein jahr lang können sie dir 12,5% weniger gehalt zahlen als im mindestens im kv drinnen steht.