http://www.interesse.at/Content.Node.../itkv2006.html
IT KV 2006
weiß jemand wie man das interpretieren soll?
"Für BerufseinsteigerInnen ohne Berufspraxis können in der Einstiegsstufe die Mindestgrundgehälter für maximal 12 Monate um bis zu 12,5 % herab gesetzt werden"
lg, Thomas