Ich wäre ja für eine gesetzliche Enteignungsfrist für die Unterhaltungsindustrie bei jenen Produkten,
deren Rechte sie innehaben,
deren Verbreitung sie aber komplett behindern.
Das ist imho die tatsächliche Schw@iner@i, die die Widerrechtlichkeit von Filesharing (nicht von wertlosen mp3-Mustern sondern von Originalen) bei weitem übertrifft.
Durch Filesharing wird wenigstens verbreitet,
und die Mehrheit derer, die die Kohle haben, kaufen sich eh die Scheiben, wenn ihnen was gefällt.
Während die Verbreitungsbehinderung ja auch die Künstler extrem schädigt, und zusätzlich den Konsumenten Genuß verweigert.
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