Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.10.2005, 13:42   #9
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


Standard

Wien - Amstetten 128km.
Amtliches Kilometergeld: 0,36 EUR/km

128 x 0,36 = 46,08 EUR

Ist doch nachzuvollziehen, oder?

Guru

Laut ÖAMTC:

Was ist das Kilometergeld?

Eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung des privaten Kraftfahrzeuges (Pkw, Kombi oder Motorrad) für Dienstfahrten anfallen. Das Kilometergeld wirkt steuerlich - als Höchstgrenze der Steuerfreiheit - gleichermaßen für den Bundesdienst (in der Reisegebührenvorschrift geregelt) wie für die Privatwirtschaft (in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Vereinbarungen).
Neben dieser Pauschale ist es ausgeschlossen, andere Kosten (Ausnahme: Aufwendung für die Behebung von bestimmten Schäden) als Werbungskosten geltend zu machen.
Wer sich für den amtlichen Kilometersatz entschieden hat, hat kein Anrecht mehr, einen höheren Satz zu verrechnen. Wer jedoch beweisen kann, dass die Kosten höher sind, kann die Differenz beim Finanzamt geltend machen.

Mit dem amtlichen Kilometersatz sind abgedeckt:
* Abschreibung / Wertverlust
* Benzin und Öl
* Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebes
* Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen)
* Autoradio
* Steuern und Gebühren
* alle Versicherungen (inkl. Kasko-, Insassen-, Rechtsschutzversicherung)
* Mitgliedsbeiträge der Autofahrerclubs
* Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
Guru ist offline   Mit Zitat antworten