Also Ned,
erstmal freut es mich, dass Du meinen Beitrag "köstlich" findest, aber um eine Strafbarkeitsüberlegung kommt man bei einer Freischaltung trotzdem nicht herum. Selbst wenn man freiwillig ein Programm freischaltet und du dies nicht unter ausspähen subsumierst,
bleibt doch sehr fraglich wie weit deine Einwilligung greift.
So erachte ich es als völlig unzureichend dies als umfassende Einwilligung zur Übertragung aller deiner Daten zu verstehen. Und die Aktivierung bei Microsoft ist da auch schon grenzwertig.
Aber nun genug zu rechtlichen Überlegungen.
Ich finde es nur eine ziemliche Unverfrorenheit, wenn man ein Produkt käuflich erwirbt und nbach der Schilderung des Sachverhalts es nur begrenzt häufig installieren und deinstallieren kann.
Diese Firmenpolitik erscheint mir, ungeachtet dessen, dass ich die Vertragsinhalte im einzelnen nicht kenne, wenn nicht rechtswidrig, dann jedoch verbraucherfeindlich und verwerflich!
Gruß, Stefan
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