23.10.2005, 13:17
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#16
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Inventar
Registriert seit: 18.03.2001
Beiträge: 4.563
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mich interessiert das nämlich grad, hab htl gemacht (mit dieser komischen "dipl arbeit" ) und arbeit jetzt bald seit über 3 jahren halbtags (macht das halbtags was?) naja und mal schaun ing beantragen wär ja net schlecht, auch wenn ich das sicher net auf eine visitenkarte raufgeb
jetzt muss man einen genauen praxisnachweis bringen, wie schaut das im klartext aus eigentlich? schreib ich so zam was ich in den 3 jahren gemacht habe auch was über erlernte tätigkeiten etc? gibts da irgendwo ne vorlage?
http://www.bmwa.gv.at/cgi-bin/MsmGo....NGENIEURINNEN+
Zitat:
Der Ingenieurtitel für Absolventen inländischer HTLs
Antragsteller, die eine Reifeprüfung an einer inländischen HTL abgelegt haben, erlangen die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur", wenn sie eine 3-jährige Berufspraxis (Vollbeschäftigung) absolviert haben. Diese 3-jährige Berufspraxis muss höhere Fachkenntnisse auf dem Fachgebiet voraussetzen, auf dem die Reifeprüfung abgelegt wurde und muss nach der HTL-Reifeprüfung absolviert worden sein.
Die Summe der in den Praxiszeugnissen bestätigten Zeiten muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 3 Jahre betragen.
Die Bezeichnung "Ingenieur" wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit über Antrag verliehen. Das Antragsformular können Sie an dieser Stelle als PDF downloaden.
Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise (Punkt 3. und 4. im Original oder in gerichtlich oder notariell beglaubigter Abschrift) anzuschließen:
1.
2. Nachweis der Identität (Kopie): Staatsbürgerschaftsnachweis oder Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Promotions- bzw. Sponsionsurkunde etc.,
3. Nachweis über Präsenz-/Zivildienst (Kopie): Entlassungs-, Untauglichkeits-, Aufschubbescheinigung oder Wehrdienstbuch,
4. HTL-Reifeprüfungszeugnis,
5. datierte Berufspraxisnachweise, die über die höherwertigen fachlichen Tätigkeiten detailliert Auskunft geben und
Versicherungsdatenauszug der Sozialversicherung (für den gesamten Zeitraum).
Die nach der Reifeprüfung erworbene Berufspraxis soll die wesentlichen technischen Kenntnisse des Fachgebietes widerspiegeln, d.h. nicht nur Kenntnisse in einem kleinen Teilbereich. Dabei ist zu beachten, dass die in einem Dienstverhältnis erworbene Berufspraxis durch Zeugnisse der Dienstgeber nachzuweisen ist, die über die genaue Art der Tätigkeit Auskunft geben. Selbständige Berufspraxiszeiten sind durch eine Sozialversicherungszeitenbestätigung der gewerblichen Wirtschaft, den Gewerbeschein und durch Bestätigungen der Auftraggeber über die erbrachten Leistungen oder durch eine persönliche Darstellung der Tätigkeit sowie durch Auftragsbestätigungen und Rechnungen zu belegen.
Wir weisen darauf hin, dass fehlende Beilagen oder ungenaue Praxisnachweise Zwischenerledigungen erfordern, wodurch sich die Verleihung verzögert.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag und die Beilagen eingeschrieben zu übermitteln. Die Beilagen werden nach Abschluss des Verfahrens eingeschrieben retourniert.
Die Einbringung des Antrages im Zuge des Parteienverkehrs ist bei den Sachbearbeiterinnen Dienstag und Donnerstag zwischen 9 und 11 Uhr im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, VI. Stock, Zimmer 68 und Zimmer 56, möglich. Außerhalb dieser Zeiten kann der Antrag auch täglich zwischen 8 und 14 Uhr in der Einlaufstelle, Hochparterre, Zimmer 62, eingebracht werden.
Ihr Antrag unterliegt der Gebührenpflicht in folgender Höhe: € 13,- für den Antrag, € 3,60 für jede Beilage; im Falle der zustimmenden Erledigung € 13,- für die Ingenieursurkunde und € 65,- für die Bundesverwaltungsabgabe. Die Gebühren werden nach Antragstellung mittels Erlagschein eingefordert.
Für allgemeine Auskünfte steht Ihnen das Bürgerservice, Tel.Nr. 0810/013571, zur Verfügung. Für Fachauskünfte stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen zur Verfügung: Frau ADir. Stimpfl-Bäumler für die Buchstaben A-F Tel.Nr. 01/71100/5148, Frau FI Sedlaczek für die Buchstaben G-O Tel.Nr. 01/71100/5885 und Frau Gramonitsch für die Buchstaben P-Z Tel.Nr. 01/71100/2094.
Kontakt: post@i3.bmwa.gv.at
Letzte Änderung am: 7.4.2005
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