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Alt 22.10.2005, 13:24   #5
Oliver H.
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Registriert seit: 30.09.2003
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Hallo Pascal !

Also ich würde an Deiner Stelle die Kaufdaten/Belege an einer eMail anhängen mit dem Hinweis, es andernfalls aneinen Rechtsanwalt weiter zugeben.

Ich glaube das dieses Vorgehen rechtlich in der EU so nicht haltbar ist.

Ich wollte mir eigentlich EHAM in der Box kaufen, aber diese muss anscheinend auch übers iNet angemeldet/freigeschalten werden. Aber mit dieser Erfahrung nun warte ich lieber weiterhin auf EDDF und EHAM bleibt im Ladenregal.


Gruß Oliver
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