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Alt 13.10.2005, 11:52   #4
jayjay
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dass ein gültiger (kauf)vertrag zustandengekommen ist, ist hier offensichtlich.
hat er dir ein bestimmtes notebook verkauft oder einfach eines aus einer bestimmten serie? - je nach dem gattungs- oder speziesschuld mit eventuell anderen rechtsfolgen. wenn du das notebook zu diesem preis willst kannst du auf vertragserfüllung klagen. ist für dich dabei ein schaden entstanden kannst du entweder den nichterfüllungsschaden (schaden, dass du das gerät nicht hast und damit was hättest machen müssen) einklagen oder, wenn du vom vertrag zurücktrittst den für dich dadurch entstandenen vertrauensschaden einklagen. in beiden fällen hat sich der händler freizubeweisen (also, dass ihn kein leichtes verschulden trifft)!

mir wärs den stress eigentlich auch nicht wert, drum würd ich mir auch einfach einen anderen händler suchen ...
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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