Zitat:
Von: rtr@rtr.at
Datum: 16.09.2003
Sehr geehrter [...],
eine Initiative der RTR-GmbH, die Telekom Austria AG zu verpflichten, ADSL-Anschlüsse unabhängig vom Sprachtelefonanschluss anzubieten, gibt es deshalb nicht, da keine Rechtsgrundlage existiert, durch die Telekom Austria AG hierzu gezwungen werden kann. Bündelangebote sind im Telekommunikationsbereich handelsüblich; die Konfiguration eines von ihm auf dem Markt angebotenen Produkts liegt im freien Ermessen des jeweiligen Anbieters. Solange die Telekom Austria ihr ADSL-Produkt sowohl gegenüber eigenen Endkunden als auch gegenüber ihren Großhandelskunden (als solche sind zB ISP anzusehen, die das ADSL-Großhandelsangebot der Telekom Austria AG beziehen) ausschließlich in gebündelter Form gemeinsam mit einem Sprachtelefonanschluss anbietet, kann dies rechtlich nicht beanstandet werden.
Mit freundlichen Grüßen
RTR-GmbH
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mittlerweile häng ich ja an einer entbündelten leitung und bin nicht mehr betroffen ... ich hab aber einige bekannte, die nicht in einem entbündelten gebiet sind und gerne auf die zwangs-sprachtelefonie, die sie gar nicht nutzen, verzichten würden ...