..in den ersten 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestanden hat, danach der Kunde (2 Jahre). Freiwillig bessere Bedingungen kann der Hersteller selbstverständlich jederzeit geben 
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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