Thema: Gesetzfrage
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Alt 27.09.2005, 19:18   #5
Michi B
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was er wohl meint ist das staatsbürgerschaftsgesetz, das jetzt erneuert wurde und momentan in begutachtung ist...
es ändert sich hier nur die zeit bis zur einbürgerungen, mit dem geschäft etc. hats nichts zu tun...
überhaupt bezweifle ich, daß es einen unterschied für das neue staatsbürgg. macht, ob noch jetzt oder erst im nächsten jahr geheiratet wird => also in zukunft: 5 jahre nach heirat

aber als verantwortungsvoller bruder würd ich mir das ganze nochmal genauer anschauen (überhaupt wenn er so drängt)
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