im iprg (internationales privatrecht) ändert sich hier in nächster zeit nichts - wenn sie in österreich heiraten will gelten die österreichischen formvorschriften und die ändern sich auch nicht. §§ 16ff IPRG bzw. EheG
eventuell erlischt dann seine aufenthaltsbewilligung ...
wenn er deine schwester heiratet wird er sich wohl sehr viel leichter tun hier eine arbeitsbewilligung bzw. die staatsbürgerschaft zu bekommen (ich geh mal davon aus, dass nicht-eu-ausländer, weil sonst ohnehin kein problem da niederlassungs/dienstleistungsfreiheit). wenn er sich selbstständig machen will seh ich da sowieso schon mal enorme gewerberechtliche probleme ...
was bei solchen ehen dann sehr oft rauskommt kann man eh den medien entnehmen

und ansprüche nach österreichischem recht im nicht-eu-ausland geltendmachen, viel spass bis unmöglich.