Zitat:
Original geschrieben von Gandalf
natürlich muss alles mit maß und ziel sein - hab ja auch geschrieben "ansatzweise".Ab zB 131 auf Autobahnen zu strafen halt ich auch nicht fuer sinnnvoll aber irgendwo muss einfach eine klare Grenze gezogen werden ab der es richtig weh tut. Selbiges fuer zu geringen Sicherheitsabstand.
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ab wann sonst?
wenn nur 130 erlaubt sind 131 unerlaubt,daher starfen.
wenn du jetzt sagst das bis 138 nicht gestraft wird,dann fahren alle 138.und der nächste sagt das 139 eigentlich nur 1 kmh schneller als nciht "erlaubt".
nein,entweder strafen ab 1kmh od. nicht.