Zitat:
	
	
		
			
				Original geschrieben von /dev/null  
Unsinn. Ein Offenes WLAN zu betreiben kann höchstens als fahrlässig eingestuft werden   
Die Tat selber kann und darf man dir garnicht anhängen! 
Denn: Logs alleine sind höchstens Indizien, keinesfalls Beweise... solangs nichts auf deiner HDD finden wirst von keinem Gericht der Welt verurteilt werden! Die Logs kann ja schliesslich jeder Admin dem fad ist selber zamschreiben! 
			
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 Also, dass mit dem Unsinn würd ich recht schnell wieder überdenken. Schliesslich ist es einzig die IP und deren Aktivitäten, die bei P2P Diensten geloggt wird. Mir ist die Rechtslage durchaus klar und es wird auch mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit zu keiner "Verurteilung" kommen aber allein der Weg bis zum Nachweis der Unschuld, ist oft ein langer kräfte- und zeitraubender Weg.
Und nochwas, Logs sind sehr viel mehr als nur Indizien, das ist die derzeitige Situation. Ich kann aus eigener Erfahrung (als Auskunftspflichtiger) sagen, dass diverse Einträge (die jeder Admin dem fad ist durchaus selbst schreiben hätte können), in einigen Fällen schon als Beweise genutzt wurden. 
