Hallo!
Irgendwie steh ich auf der Leitung!?
Ich habe auch einen "kleinen" Gewerbeschein und die Neugründerförderung. Die besagt ja nur, dass die Anmeldungskosten, Stempelkosten, Firmenbucheintrag usw. frei bzw stark ermäßigt sind.
Und der "kleine" hat ja auch den Vorteil das Du keine UST. und doppelte Buchhaltung dabei hast bzw. die Sozialversicherung geringer ist, wenn du unter einer bestimmten Umsatzgrenze bist.
Wobei ich die UST. schon mit reingenommen habe (vierteljährliche Abrechnung), weil 95% meiner Kunden auch Firmen sind und die sehen das viel lieber wenn da eine UST. dabei ist (die sie dem Finanzamt gegenrechnen können). Mir kann es egal sein, weil sich ja die UST. bei Waren aufhebt und beim Erlös rechne ich halt 20% dazu und führe die ans Finanzamt ab - fertig.
Die Förderung (wie gesagt gefördert wird die An- bzw. Ummeldung eines Gewerbes)ist ja nicht atemberaubend viel, du mußt sie auch nicht zurückzahlen.
Irgendwie stell ich mir vor, dass du glaubst du bekommst ein patzen Geld damit du eine Firma aufmachen kannst. Leider ist es nicht so. Somit kannst und brauchst nix zurückzahlen.
Ansonst habe ich dich missverstanden. Darum wäre es wie oben schon gut angeraten zur WKO persönlich hinzugehen. Die beraten dich und du bekommst eine Checkliste was du alles machen und beachten musst.
grüße compi
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