http://dejure.org/gesetze/StGB/4.html
Für Österreich:
„Die österreichischen Strafgesetze gelten für Taten, die auf einem österreichischen Luftfahrzeug begangen worden sind, unabhängig davon, wo sich dieses befindet.“
http://www.medmix.at/set1.php?open=/...878content.php
Für die Schweiz:
„Wird an Bord eines schweizerischen Luftfahrzeugs ausserhalb der Schweiz eine strafbare Handlung, etwa eine einfache Körperverletzung, begangen, so ist gemäss Art. 97 Abs. 1 LFG schweizerisches Recht anwendbar.“
http://www.polyreg.ch/bgeunpublizier...569__2001.html
Für Deutschland:
„Das hier enthaltene Flaggenprinzip ist ähnlich dem in § 3 enthaltenen Gebietsgrundsatz. Es besagt, dass der Staat, dessen Flagge ein Schiff oder dessen Staatszugehörigkeitszeichen ein Luftfahrzeug führt, seine Strafgewalt für alle Taten anwenden darf, die an Bord des Schiffes oder Luftfahrzeuges begangen werden.“
www.recht-in.de/kommentare_html/kom_g13p4.html