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Alt 14.09.2005, 20:58   #37
TheltAlpha
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Zitat:
Original geschrieben von Jim Phelps
Hi,

Einer meiner Ausbilder ist Regierungsdirektor bei der Bezirksregierung im Bereich Luftverkehr.

Nach seiner Aussage gibt es im Moment eine Regelungslücke, wie weit das dt. Gesetz gilt bzw. welches Gesetz über welchem Land. Es soll wohl eine Regelung erfolgen. Im Moment geht das wohl über Staatsverträge und ähnliches.
Hm, ich will mein Wissen nicht über die Kompetenz deines Ausbildners stellen, aber die Sache klingt für mich als Rechtslaien ziemlich einfach:

Gesetz eines Staates gilt in dem jeweiligen Staat (logisch ). Ein Staat ist aber nicht nur horizontal, also in der Ebene, definiert, sondern auch vertikal. Sonst würde ja das Gesetz für mich nicht gelten, während ich gerade einen Luftsprung vollführe. Die Frage ist nur, wie weit über Boden sich das Staatsgebiet erstreckt. Es gibt hier unterschiedliche Meinungen, fest steht aber, dass Höhen, in denen Verkehrsflugzeuge fliegen, auf jeden Fall noch zum jeweiligen Staatsgebiet zählen (Österreich definiert seine Staatsgrenze vertikal zum Beispiel in 80 km Höhe). Da ein Flugzeug kein exterritoriales Gebiet ist, gilt somit das Recht des Staates, der gerade überflogen wird.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bei "unlaw seizure" eines Flugzeuges wird aufgrund der "Convention for the Suppression of Unlawful Seizure of Aircraft" das Recht des Registrierungsstaates des Flugzeuges angewandt.

Dimitris
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