Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.09.2005, 17:38   #2
m@rio
Master
 
Registriert seit: 10.10.2002
Beiträge: 711


Standard Re: Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz

Du kannst z.B. den Provider der Seite informieren. Nach §16 ECG muss der Provider die Seite sperren wenn er von den genannten Verstößen Kenntnis hat.
m@rio ist offline   Mit Zitat antworten