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Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz
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11.09.2005, 17:38
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m@rio
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Re: Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz
Du kannst z.B. den Provider der Seite informieren. Nach §16 ECG muss der Provider die Seite sperren wenn er von den genannten Verstößen Kenntnis hat.
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