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Alt 11.09.2005, 11:51   #19
guvi1
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Meine Antwort bezog sich auf Neo,der die Handybetreiber in Schutz nahm,bzgl. teuer erkaufter Lizenzen.

Ich kann nicht als Käufer später auf Entgegenkommen hoffen,ausser es wurde beim Vertrag vertraglich festgesetzt.
Wenn ich heute ein Auto nach div. Gesichtspunkten kaufe,darf ich nachher nicht Leute anklagen die vielleicht den Spritpreis verteuern,und mir dadurch meine Kaufargumente nichtig gemacht wurden.
Das meinte ich,Guru.
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