Äußerst vereinfachend...
... und hier auch falsch dargestellt...
Ein Teil der Klage (Wettbewerbsrecht, Verstoß gegen EU-Telekomrichtlinien) wurde an Belgiens nationale Gerichtsbarkeit zurückgewiesen, es wurde nur die Frage geklärt, dass die Handymaststeuer nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen würde (nationale und internationale Betreiber zahlen gleichviel).
Ein netter Versuch Prölls, ein nicht zutreffendes Urteil für die NÖ Steuer zu verwenden, obwohl gerade der wesentliche Teil der Klage nicht entschieden wurde.
Frei nach dem Motto "Die Leut werden es eh nicht genau lesen oder gar nicht verstehen" wurde hier politisches Kleingeld gemacht - was man ja an einigen Beiträgen hier bestätigt findet.
Guru meint, dass Gorbach wohl einer der wenigen war, die gelesen UND verstanden haben, was das Urteil aussagt.
Guru
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