Zitat:
Original geschrieben von xyladecor
einige hier scheinen nicht zu wissen, dass es keine
pflicht auf briefkästen bei privathäusern gibt, und
natürlich auch nicht bei eigentumswohnungen, wer von
denen keins will, braucht auch keines, das ist also
nicht das problem, bzw. sind jene auch mit der 30k €
strafandrohung nicht gemeint!
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Wer ist dann von der Strafandrohung gemeint?
bzw. wenn es keine Pflicht für Briefkästen bei Eigentumswohungen gibt, bedeutet das, dass man entweder gar keinen Briefkasten oder einen neuen haben kann/muss aber eben nicht beim alten bleiben darf?
Oder betrifft die Regelung mit den Briefkästen überhaupt nur Häuser mit Mietwohnungen?