Zitat:
Original geschrieben von utakurt
Schon fast immer (ab 1970 glaube ich) - und ja es gilt nur bei Häusern mit mehr als 4 Wohnungen, die sich in mehr als 2 Geschossen befinden!
Die "Angemessenheit" der Strafe ist hier sicher nicht gegeben!
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Sehr interessant,
was ich hier im Forum so alles lernen kann

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und nein,
angemessen können ¤30K für Häuser mit z.B. 6 Wohnungen nicht sein,
dieser Höchstsatz wird wahrscheinlich für Hausverwaltungen a la Schöpfwerk gelten.