Zitat:
Original geschrieben von Klingsor
....Seit wann gibt es einen gesetzlichen Postkastenzwang?
Oder gilt der nur für große Wohnungsbauten (ab wieviel Wohnungen?)?
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Schon fast immer (ab 1970 glaube ich) - und ja es gilt nur bei Häusern mit mehr als 4 Wohnungen, die sich in mehr als 2 Geschossen befinden!
Die "Angemessenheit" der Strafe ist hier sicher nicht gegeben!