Zitat:
Original geschrieben von StefanS
@ D-EDIP
Es ist ja nicht so, das man der LH damit finanziellen Schaden oder auch nur einen möglicherweise für die reale Fliegerei schädigenden Imageschaden zufügen würde. Ich denke unser Hobby ist nach wie vor ein Spiel und die Frage ist hier nach dem sogenannten Schutzzweck des Gesetzes. Ich denke, dass das Markenrecht nicht vor Erwähnung und Identifikation mit einem Produktnamen schützt. Sei diese Identifikation auch noch so unberechtigt.
Und ich finde da sollte man mal die Kirche im Dorf lassen.
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Schreib die Lufthansa doch mal an, und lass dir von deren Rechtsabteilung die Rechtslage diesbzgl. erklären.

Die Lage ist eigentlich eindeutig, das Unternehmen kann es verbieten, z.B. haben die Stones der CDU verboten, einen ihrer Songs auf Wahlkampfveranstaltungen laufen zu lassen. Da musste die CDU einsehen, dass sie da nicht ganz legal vorgegangen war.
Auch wenn man mit einer VA der Fluggesellschaft vielleicht keinen finanziellen Schaden zufügt, wird dennoch jeder, der die VA sieht, auch gleich einen Bezug zur realen LH herstellen. Ob der positiv oder negativ ausfällt, ist ja egal.
Fakt ist aber, wenn die Lufthansa das nicht möchte, dann hat sie das Recht, das zu unterbinden - aus und basta.
Klar, ich fliege auch gern mal mit einer LH-Bemalung, und eine Lufthansa-VA wäre garantiert eine Bereicherung für die Flusiszene. Trotzdem liegt es immer noch im Ermessen des Unternehmens, eine solche VA zu genehmigen oder halt nicht, und das sollte man dann auch respektieren.
Wenn du selber ein Unternehmen aufbaust (im realen Leben), und du machst dir in der Geschäftswelt einen guten Namen, dann willst du sicherlich auch nicht, dass irgendwer daherkommt, und mit deinem Markennamen eine andere Airline aufbaut.
Auch denke ich, dass bei manchen VAs mittlerweile schon gar nicht mehr ersichtlich ist, welche Airline nun die echte ist.
Unter dem Aspekt kann ich die Reaktionen mancher Airlines durchaus nachvollziehen. Wenn nun eine Airline allerdings ihre Erlaubnis gibt, dann ist das lediglich ein Entgegenkommen der Airline gegenüber den Simmern und setzt ja nicht voraus, dass sich jede Airline auch so verhalten muss.