@ D-EDIP
Es ist ja nicht so, das man der LH damit finanziellen Schaden oder auch nur einen möglicherweise für die reale Fliegerei schädigenden Imageschaden zufügen würde. Ich denke unser Hobby ist nach wie vor ein Spiel und die Frage ist hier nach dem sogenannten Schutzzweck des Gesetzes. Ich denke, dass das Markenrecht nicht vor Erwähnung und Identifikation mit einem Produktnamen schützt. Sei diese Identifikation auch noch so unberechtigt.
Und ich finde da sollte man mal die Kirche im Dorf lassen.
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