Wie wird denn eigentlich „Zwangsbremsung“ definiert? Ich assoziiere damit automatisch eine Bremsung bis zum vollen Halt. Andererseits ist das im Wort ja gar nicht enthalten.
Aus der Realität (FST-Mitfahren) kenne ich es nur so, dass die Lok bis auf V-Soll herunterbremst. (So schreibt es ja auch unser Tiger). Aber heißt das wirklich dann auch „Zwangsbremsung“?
Darüber hinaus: Mir leuchtet technisch nicht ein, wie eine kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung mittels
Punktförmiger Zugbeeinflussung überhaupt technisch realisiert werden kann…
