Ich komme zwar gerade ins Grübeln, aber ich bin mir fast sicher: Löst die LZB bei Überschreitung von Vsoll nicht nur eine Betriebsbremsung als Zwangsbremse aus? Die Klötze dürften da eigentlich nicht runterfallen.
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Gruß Steffen
IVAO: TXU113 / EDDH_TWR, manchmal auch D-ESTW und D-IOSC
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