Zitat:
Original geschrieben von rev.antun
mitloggen ist sowieso pflichtlektion
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Und das verträgt sich mit den Gründsätzen des Datenschutzes wie? "Datensparsamkeit" - nur was erforderlich ist, darf erhoben werden. Hierbei sind die Daten noch besonders sensibel, da eine Vorratsspeicherung zuusätzlich noch in das Fernmeldegeheimnis des Betroffenen eingreift.
