25.08.2005, 10:30
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#6
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Inventar
Registriert seit: 19.03.2001
Beiträge: 1.651
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Auszug aus: http://www.internet4jurists.at/intern27.htm
Zitat:
Man unterscheidet also je nach Tätigkeit:
Access-Provider: vermitteln nur den Zugang zum Internet
Host-Provider: bieten auch sonstige Dienste, wie vor allem Speicherplatz für Webseiten von Kunden an
content-Provider: bieten neben Internet-Zugang redaktionell aufbereitete eigene Information
Backbone-Provider: bieten internationale Internetverbindungen an
Je nach Art des Providers differiert auch der Haftungsumfang. Während den Access-Provider als reinen "Transporteur" der Information keine Haftung trifft, haften Service- und contentprovider eingeschränkt für fremde und voll für eigene Inhalte; siehe dazu Kapitel Haftungsrecht.
Anmerkung: Manchmal wird auch die Meinung vertreten, dass auch der Access-Provider auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könne, wenn er wisse, dass illegales Material über seine Leitungen transportiert wird. Dies läge etwa im Interesse der Musikindustrie, die auf diese Weise das Problem mit Up- und Download von geschützten Musikstücken in den Griff bekommen möchte. M.M. gibt es aber gegen den reinen Access-Provider genauso wenig eine Handhabe wie gegen die ÖBB oder die Post.
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